Hygienegrundlagen und Infektionsprävention im Einsatz: IfSG sicher anwenden / Hygiene Rettungsdienst
- Alexander Lörbs

- 19. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
A6-M01 EINLEITUNG
Hygiene ist im Rettungsdienst kein „Nebenbei-Thema“, sondern ein zentraler Bestandteil deiner täglichen Arbeit. Jeder Einsatz bringt potenzielle Infektionsrisiken mit sich – für dich, dein Team und die Patientinnen und Patienten. Genau deshalb ist dieses Modul prüfungs- und praxisrelevant: Du sollst hygienisch sicher arbeiten, Risiken erkennen und Maßnahmen konsequent umsetzen. Im Einsatz bedeutet das oft: wenig Zeit, wenig Platz und trotzdem klare Entscheidungen treffen. Der Hygieneplan dient dir dabei als verbindliche Orientierung. Zusätzlich spielt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine wichtige Rolle, da es den rechtlichen Rahmen für Infektionsprävention und Meldepflichten vorgibt. Ziel dieses Kapitels ist es, dir ein sicheres, standardisiertes Vorgehen zu vermitteln, das du im Einsatz direkt anwenden kannst.

Hygiene im Rettungsdienst und Infektionsprävention im Einsatz
Im Rettungsdienst arbeitest du ständig an der Schnittstelle zwischen Gesundheit und potenzieller Infektionsübertragung. Die wichtigste Grundlage ist deshalb der Eigenschutz. Dieser steht immer an erster Stelle – auch im Sinne des RettSan-Algorithmus (Eigenschutz vor Patientenversorgung).
Grundprinzipien der Hygiene im Einsatz
Die zentralen Hygieneregeln lassen sich einfach zusammenfassen:
Eigenschutz vor Fremdschutz (du musst arbeitsfähig bleiben)
Standardhygiene immer anwenden – unabhängig von Verdachtsdiagnosen
Übertragungswege kennen (Kontakt, Tröpfchen, ggf. Aerosole)
Kontamination vermeiden statt nachträglich reinigen
Die wichtigste Einzelmaßnahme ist die Händehygiene. Sie ist im Alltag oft unterschätzt, aber entscheidend für die Infektionsprävention.
Typische Situationen für Händedesinfektion im Rettungsdienst:
vor und nach Patientenkontakt
vor aseptischen Tätigkeiten
nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material
nach Ablegen von Handschuhen
Ein häufiger Fehler: Handschuhe ersetzen keine Händedesinfektion.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die Auswahl der PSA richtet sich nach dem vermuteten Übertragungsweg:
Handschuhe: bei nahezu jedem Patientenkontakt
Mund-Nasen-Schutz (MNS) / FFP2: bei respiratorischen Symptomen
Schutzbrille: bei Spritzgefahr (z. B. Blut, Erbrochenes)
Schutzkittel: bei starker Kontaminationsgefahr
Wichtig:
PSA schützt nur, wenn sie richtig angelegt und abgelegt wird. Gerade beim Ausziehen passieren viele Kontaminationen.
Hygienisches Arbeiten im Einsatz
Im Rettungsdienst gibt es oft keine idealen Bedingungen. Deshalb gilt:
Arbeitsflächen möglichst sauber halten
„Saubere“ und „unsaubere“ Bereiche trennen (z. B. RTW-Struktur)
Materialien nicht unnötig kontaminieren
Einmalmaterial bevorzugen
Nach dem Einsatz folgt die Desinfektion von Material und Fahrzeug gemäß Hygieneplan.
Dieser ist verbindlich und gibt vor:
welche Mittel verwendet werden
wann und wie desinfiziert wird
welche Einwirkzeiten gelten
Umgang mit infektiösen Patienten
Nicht jeder infektiöse Patient ist sofort erkennbar.
Deshalb gilt:
Standardhygiene immer anwenden
bei Verdacht: Schutzmaßnahmen anpassen
Abstand und Expositionszeit reduzieren
Typische Hinweise auf Infektionsrisiken:
Fieber
Husten / Atemwegsinfekte
Durchfall / Erbrechen
bekannte Infektionserkrankungen
Wichtig für dich: Du stellst keine Diagnose, sondern arbeitest risikoorientiert.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Grundlagen für den RettSan
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in Deutschland den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Für dich im Rettungsdienst sind vor allem drei Punkte wichtig:
Ziel des IfSG
Das Gesetz dient dazu:
Infektionen frühzeitig zu erkennen
deren Ausbreitung zu verhindern
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung festzulegen
Meldepflichten
Bestimmte Erkrankungen und Erreger sind meldepflichtig. Das bedeutet:
Ärztinnen und Ärzte melden an das Gesundheitsamt
auch Labore melden bestimmte Erregernachweise
Für dich als Rettungssanitäter gilt:
keine direkte Meldepflicht, aber
wichtige Informationen weitergeben (z. B. Verdacht auf meldepflichtige Erkrankung)
Beispiel: Verdacht auf Tuberkulose, Masern oder schwere infektiöse Durchfallerkrankung → Information an Klinik / Notaufnahme.
Tätigkeitsverbote (§ 42 IfSG – relevant!)
Wenn du selbst an bestimmten Infektionen leidest (z. B. Magen-Darm-Erkrankung), darfst du nicht im patientennahen Bereich arbeiten. Das dient dem Schutz der Patienten.
Das bedeutet für dich:
Krankheit ernst nehmen
nicht „trotzdem arbeiten gehen“
frühzeitig Rückmeldung an den Arbeitgeber
Grenzen und Verantwortung im RettSan-Bereich
Du arbeitest nach Hygieneplan und Trägerstandard. Deine Aufgaben sind:
Einhalten der Hygieneregeln
Schutz von dir, deinem Team und Patienten
Weitergabe relevanter Informationen
Du bist kein Hygienefachpersonal, aber du bist ein entscheidender Teil der Infektionsprävention im Einsatz.
Learnings des Tages
Hygiene beginnt immer beim Eigenschutz und der Händedesinfektion.
PSA muss situationsgerecht gewählt und korrekt angewendet werden.
Das IfSG gibt den rechtlichen Rahmen – du erkennst Risiken und gibst relevante Informationen weiter.
Zusammenfassung: Wissen merken für die Prüfung Standardhygiene immer, PSA richtig einsetzen und das IfSG im Hinterkopf behalten – besonders Meldewege und Tätigkeitsverbote.
ABSCHLUSS & ZUSAMMENFASSUNG
Hygiene im Rettungsdienst ist kein Extra, sondern Teil jeder Maßnahme. Wenn du strukturiert arbeitest, schützt du nicht nur andere, sondern auch dich selbst. So lernst du damit: Denke bei jedem Einsatz aktiv an Übertragungswege und entscheide bewusst, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Genau dieses Denken wird in der Prüfung abgefragt – und im Einsatz erwartet.
Quellen & Grundlagen
Curriculum / Rahmenlehrplan Rettungssanitäter/in – Rettungsanker Rettungsdienstschule ® – Stand 2026
Rettungssanitäter Heute – Elsevier – 5. Auflage, 2022
Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Bundesrepublik Deutschland – aktuelle Fassung





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