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Information
Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat Ersthelfende aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.

Über die Kostenübernahme kann nur der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) entscheiden. Der Fachbereich Erste Hilfe kann hierzu keine Auskunft geben.

Auf dieser Seite finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger, bei denen Sie sich über die Kostenübernahme informieren können.

 

BG Bau

Ellen Brüggemann
Telefon: +49 30 85781 611

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG BAU zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BGHW

Frank Ettinger
Telefon:  +49 621 183 5957

Nicole Gönnheimer

Telefon: +49 621 183 5973

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BGHW zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BG Verkehr

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BS GUV

Carmen Tix-Hellmig

Telefon: +49 531 27374 47

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

GUVH / LUKN

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 511 8707

-214 /-216 /-414 /-419

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Bremen

Birgit Lütjen

Telefon: +49 421 35012-20

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK NRW

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 251 2102 3125

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Sachsen-Anhalt

Stephanie Gerber

Telefon: +49 3923 751148

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.

SVLFG

Juergen Kulmann

Telefon: +49 561 785 15359

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Bitte beachten Sie § 2 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3 und melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BG ETM

Laura Henseler
Telefon: +49 221 3778 1515

Weitere Information ->

Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG ETEM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BGN

Telefon: +49 621 4456 3222

Weitere Information ->

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

BGW

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 40 20 207 4839

Weitere Information ->

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren. Das von Ihnen online ausgefüllte und ausgedruckte Teilnahmeformular ist die Kostenzusage seitens der BGW, für die auf der Teilnehmerliste online eingetragenen Personen. Der Veranstalter benötigt diese, um mit der BGW ordnungsgemäß abrechnen zu können.

KUVB / Bayerische LUK

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 89 36093 533

Weitere Information ->

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK / FUK Brandenburg

Frau U. Krumbholz

Telefon: +49 335 5216118

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Hessen

Erste-Hilfe-Team Prävention

Telefon: +49 69 29972 440

Weitere Information ->

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Rheinland-Pfalz

Stabsstelle Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Teilhabe

Telefon: +49 2632 960 1650

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unter dem o.g. Kontakt.

UK Thüringen

Lisa Wrobel

Telefon: +49 3621777 124

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

BGHM

Team Erste Hilfe
Telefon: +49 6131 802 13999

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BGHM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BG RCI

Martina Weidlich
Telefon:  +49 6221 5108 29181

Silke Tiepke

Telefon: +49 6221 5108 29180

Carmen Nowarre

+49 6221 5108 29172

Antje Güntzel

+49 6221 5108 29191

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

VBG

Judith Keupp

Telefon: +49 931 7943 324

Simone Lejsek

Telefon: +49 931 7943 442

Eva Reusch

Telefon: +49 931 7943 252

Weitere Information ->

Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

GUV Oldenburg

Ruth Mirek

Telefon: +49 441 7790928

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Baden-Wüttemberg

Angelika Urbanke

Telefon: +49 711 9321 7302

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UK Nord

Frank Alster

Telefon: +49 40 27153 210

Weitere Information ->

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Sachsen

Ines Möhler

Telefon: +49 3521724 301

Weitere Information ->

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.

UV Bund und Bahn

Thomas Heiten

Telefon: +49 4421 407 1410

Weitere Information ->

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung über die angegebene Internetseite der UVB.

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