Kostenerstattungsinformationen für die Betriebliche-Ersthelfer-Ausbildung sowie für weitere Erste-Hilfe-Kurse und Ausbildungsangebote
Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen zur potenziellen Übernahme der Ausbildungskosten. Bitte beachte, dass sämtliche Dokumente, wie beispielsweise das Abrechnungsformular deiner zuständigen Berufsgenossenschaft, Gutscheine von der Unfallkasse oder von Fahrschulen usw., im Original vorliegen müssen. Kopien werden von unseren Dozenten am Tag des Kurses nicht akzeptiert.
Weitere Informationen zur Ausbildung von Betrieblichen Ersthelfern und zur Kostenübernahme durch die entsprechende Unfallkasse:
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist der Unternehmer oder die Unternehmerin verpflichtet, Ersthelfende aus- und fortzubilden und diese zu benennen (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Schulung und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern übernommen. Dabei existieren verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren sollte.
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Die Entscheidung über die Kostenübernahme obliegt ausschließlich dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse). Auf dieser Seite findest du die Kontaktdaten der jeweiligen Unfallversicherungsträger, bei denen du Informationen zur Kostenübernahme einholen kannst.
Falls du die Mitteilung "Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt" hier lesen solltest, sind keine zusätzlichen Anträge bei den Berufsgenossenschaften erforderlich. In diesem Fall kannst du unser Abrechnungsformular herunterladen und vollständig ausfüllen. Bitte bringe das Original zum Kurstag mit, da ausschließlich dieses akzeptiert werden kann.
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Information Selbstzahler sowie Rechnungskunden
Rettungsdienstschule Rettungsanker
Goch u. Lörbs GbR
z.Hd.: Abrechnungsstelle
Barkhausenstraße 18
27568 Bremerhaven
Telefon: +49 0471 30404560
Download Kostenübernahmeerklärung PDF ->
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Das Formular für Rechnungskunden: Die Kursgebühren können ausschließlich per Rechnung bezahlt werden, sofern die Kostenübernahmeerklärung im Original und mit Unterschrift sowie Stempel am Kurstag an der Kasse abgegeben wird. Bitte fülle dieses Formular nur aus, wenn die Ausbildungskosten vollständig, teilweise selbst oder von einem weiteren Kostenträger übernommen werden.
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Ansprechpartner:
Katharina Goch
BGHM
Team Erste Hilfe
Telefon: +49 6131 802 13999
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →
Die BGHM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
BG RCI
Martina Weidlich
Telefon: +49 6221 5108 29181
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Silke Tiepke
Telefon: +49 6221 5108 29180
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Carmen Nowarre
+49 6221 5108 29172
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Antje Güntzel
+49 6221 5108 29191
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →
Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
VBG
Judith Keupp
Telefon: +49 931 7943 324
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Simone Lejsek
Telefon: +49 931 7943 442
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Eva Reusch
Telefon: +49 931 7943 252
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →
Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
GUV Oldenburg
Ruth Mirek
Telefon: +49 441 7790928
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK Baden-Wüttemberg
Angelika Urbanke
Telefon: +49 711 9321 7302
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK Nord
Frank Alster
Telefon: +49 40 27153 210
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK Sachsen
Ines Möhler
Telefon: +49 3521724 301
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.
UV Bund und Bahn
Thomas Heiten
Telefon: +49 4421 407 1410
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung über die angegebene Internetseite der UVB.
BG Bau
Ellen Brüggemann
Telefon: +49 30 85781 611
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →.
Die BG BAU zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
BGHW
Frank Ettinger
Telefon: +49 621 183 5957
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Nicole Gönnheimer
Telefon: +49 621 183 5973
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →
Die BGHW zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
BG Verkehr
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →
Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
BS GUV
Carmen Tix-Hellmig
Telefon: +49 531 27374 47
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
GUVH / LUKN
Team Erste Hilfe
Telefon: +49 511 8707
-214 /-216 /-414 /-419
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK Bremen
Birgit Lütjen
Telefon: +49 421 35012-20
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK NRW
Team Erste Hilfe
Telefon: +49 251 2102 3125
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK Sachsen-Anhalt
Stephanie Gerber
Telefon: +49 3923 751148
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.
SVLFG
Juergen Kulmann
Telefon: +49 561 785 15359
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →
Bitte beachten Sie § 2 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3 und melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
BG ETM
Laura Henseler
Telefon: +49 221 3778 1515
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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →
Die BG ETEM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
BGN
Team Erste Hilfe
Telefon: +49 621 4456 3222
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
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Shortlink: 1439
Anmeldung: Bitte hier klicken ->
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BGW
Team Erste Hilfe
Telefon: +49 40 20 207 4839
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren. Das von Ihnen online ausgefüllte und ausgedruckte Teilnahmeformular ist die Kostenzusage seitens der BGW, für die auf der Teilnehmerliste online eingetragenen Personen. Der Veranstalter benötigt diese, um mit der BGW ordnungsgemäß abrechnen zu können.
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Abrechnungsformular MUSTER BGW PDF-Download ->
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KUVB / Bayerische LUK
Team Erste Hilfe
Telefon: +49 89 36093 533
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK / FUK Brandenburg
Frau U. Krumbholz
Telefon: +49 335 5216118
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK Hessen
Erste-Hilfe-Team Prävention
Telefon: +49 69 29972 440
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
UK Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Teilhabe
Telefon: +49 2632 960 1650
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unter dem o.g. Kontakt.
UK Thüringen
Lisa Wrobel
Telefon: +49 3621777 124
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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.