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Kostenerstattungsinformationen für die Betriebliche-Ersthelfer-Ausbildung sowie für weitere Erste-Hilfe-Kurse und Ausbildungsangebote

Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen zur potenziellen Übernahme der Ausbildungskosten. Bitte beachte, dass sämtliche Dokumente, wie beispielsweise das Abrechnungsformular deiner zuständigen Berufsgenossenschaft, Gutscheine von der Unfallkasse oder von Fahrschulen usw., im Original vorliegen müssen. Kopien werden von unseren Dozenten am Tag des Kurses nicht akzeptiert.

 

Weitere Informationen zur Ausbildung von Betrieblichen Ersthelfern und zur Kostenübernahme durch die entsprechende Unfallkasse:

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist der Unternehmer oder die Unternehmerin verpflichtet, Ersthelfende aus- und fortzubilden und diese zu benennen (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Schulung und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern übernommen. Dabei existieren verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren sollte.

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Die Entscheidung über die Kostenübernahme obliegt ausschließlich dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse). Auf dieser Seite findest du die Kontaktdaten der jeweiligen Unfallversicherungsträger, bei denen du Informationen zur Kostenübernahme einholen kannst.

 

Falls du die Mitteilung "Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt" hier lesen solltest, sind keine zusätzlichen Anträge bei den Berufsgenossenschaften erforderlich. In diesem Fall kannst du unser Abrechnungsformular herunterladen und vollständig ausfüllen. Bitte bringe das Original zum Kurstag mit, da ausschließlich dieses akzeptiert werden kann.

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Information Selbstzahler sowie Rechnungskunden

Rettungsdienstschule Rettungsanker

Goch u. Lörbs GbR

z.Hd.: Abrechnungsstelle

Barkhausenstraße 18

27568 Bremerhaven
Telefon: +49 0471 30404560

 

Download Kostenübernahmeerklärung PDF ->

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Das Formular für Rechnungskunden: Die Kursgebühren können ausschließlich per Rechnung bezahlt werden, sofern die Kostenübernahmeerklärung im Original und mit Unterschrift sowie Stempel am Kurstag an der Kasse abgegeben wird. Bitte fülle dieses Formular nur aus, wenn die Ausbildungskosten vollständig, teilweise selbst oder von einem weiteren Kostenträger übernommen werden.

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Ansprechpartner:

Katharina Goch

BGHM

Team Erste Hilfe
Telefon: +49 6131 802 13999

Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →

 

Die BGHM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BG RCI

Martina Weidlich
Telefon:  +49 6221 5108 29181

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Silke Tiepke

Telefon: +49 6221 5108 29180

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Carmen Nowarre

+49 6221 5108 29172

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Antje Güntzel

+49 6221 5108 29191

Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →

 

Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

VBG

Judith Keupp

Telefon: +49 931 7943 324

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Simone Lejsek

Telefon: +49 931 7943 442

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Eva Reusch

Telefon: +49 931 7943 252

Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →

 

Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

GUV Oldenburg

Ruth Mirek

Telefon: +49 441 7790928

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Baden-Wüttemberg

Angelika Urbanke

Telefon: +49 711 9321 7302

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Nord

Frank Alster

Telefon: +49 40 27153 210

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Sachsen

Ines Möhler

Telefon: +49 3521724 301

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.

UV Bund und Bahn

Thomas Heiten

Telefon: +49 4421 407 1410

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung über die angegebene Internetseite der UVB.

BG Bau

Ellen Brüggemann
Telefon: +49 30 85781 611

Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →. 

 

Die BG BAU zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BGHW

Frank Ettinger
Telefon:  +49 621 183 5957

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Nicole Gönnheimer

Telefon: +49 621 183 5973

Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download → 

 

Die BGHW zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BG Verkehr

Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →

 

Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BS GUV

Carmen Tix-Hellmig

Telefon: +49 531 27374 47

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

GUVH / LUKN

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 511 8707

-214 /-216 /-414 /-419

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Bremen

Birgit Lütjen

Telefon: +49 421 35012-20

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK NRW

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 251 2102 3125

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Sachsen-Anhalt

Stephanie Gerber

Telefon: +49 3923 751148

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.

SVLFG

Juergen Kulmann

Telefon: +49 561 785 15359

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Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →

 

Bitte beachten Sie § 2 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3 und melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BG ETM

Laura Henseler
Telefon: +49 221 3778 1515

Weitere Information ->

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Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.

 

Das Abrechnungsformular der Rettungsdienstschule Rettungsanker kann verwendet werden. Zum PDF-Download →

 

Die BG ETEM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

BGN

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 621 4456 3222

ersthelferausbildung@bgn.de

Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

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Shortlink: 1439

Anmeldung: Bitte hier klicken ->

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Muster Abrechnungsformular der BGN Download PDF -> 

BGW

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 40 20 207 4839

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren. Das von Ihnen online ausgefüllte und ausgedruckte Teilnahmeformular ist die Kostenzusage seitens der BGW, für die auf der Teilnehmerliste online eingetragenen Personen. Der Veranstalter benötigt diese, um mit der BGW ordnungsgemäß abrechnen zu können.

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Abrechnungsformular MUSTER BGW PDF-Download ->

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Informationsblatt: "Wann werden die Kosten für die Aus- und Fortbildung nicht von der BGW übernommen" PDF-Download ->

KUVB / Bayerische LUK

Team Erste Hilfe

Telefon: +49 89 36093 533

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK / FUK Brandenburg

Frau U. Krumbholz

Telefon: +49 335 5216118

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Hessen

Erste-Hilfe-Team Prävention

Telefon: +49 69 29972 440

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

UK Rheinland-Pfalz

Stabsstelle Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Teilhabe

Telefon: +49 2632 960 1650

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unter dem o.g. Kontakt.

UK Thüringen

Lisa Wrobel

Telefon: +49 3621777 124

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Weitere Information ->

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Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

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