Kapitel 7: Hygiene & Infektionsschutz — Hygiene im Betrieb
- Alexander Lörbs

- vor 5 Stunden
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Einleitung in das Fachthema
Hygiene ist im betrieblichen Sanitätsdienst kein „Zusatzthema“, sondern Teil der Patientensicherheit – und des Eigenschutzes. Im Notfall entstehen schnell Situationen mit Blut, Erbrochenem, Sekreten, Aerosolen oder kontaminiertem Material. Wenn hier Standards fehlen, riskierst du zwei Dinge: Infektionsübertragungen (bei Betroffenen, Helfenden oder Dritten) und rechtliche/organisatorische Probleme (fehlende Zuständigkeiten, keine Nachweise, unsaubere Aufbereitung).
Für Betriebssanitäter*innen heißt das: Du musst Hygiene nicht nur „kennen“, sondern im Ablauf mitdenken – von der Vorbereitung (Material, PSA, Hygieneplan) über die Versorgung bis zur Nachbereitung (Reinigung/Desinfektion, Entsorgung, Dokumentation).
Hygiene im Betrieb
Unter Hygiene im Betrieb versteht man im Kontext des betrieblichen Sanitätsdienstes ein Hygienemanagement, das organisatorisch festlegt, wer was wie desinfiziert, reinigt, entsorgt und dokumentiert. DGUV-Grundlagen betonen dabei besonders: Hygienische Maßnahmen müssen in einem detaillierten Hygieneplan beschrieben sein, der als verbindliche Handlungsanweisung dient und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen sicherstellt.
Grundprinzipien: Eigenschutz, Barrieren, Risiko minimieren
Die wichtigsten Hygieneregeln lassen sich auf drei Grundsätze reduzieren:
Eigenschutz zuerst: Keine Maßnahme ohne Blick auf Risiken (z. B. Blut, spitze Gegenstände, Chemikalien, Atemwegsinfektionen).
Barriereprinzip: Trennung zwischen dir und potenziell infektiösem Material (Einmalhandschuhe, ggf. Schutzbrille/Visier, Maske, Schutzkittel – abhängig von Lage).
Kontaminationskette unterbrechen: Hände, Flächen, Geräte, Wäsche/Abfall so behandeln, dass Erreger nicht weitergetragen werden.
Prüfungsmerker:
Hygiene ist kein „Putzplan“, sondern Infektionsprävention durch Standards.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe sind Pflicht, aber nicht alles
DGUV-Handbuchinhalte weisen bei der Wundversorgung ausdrücklich darauf hin, Einmalhandschuhe zu tragen. Das ist Basisstandard bei Blutkontakt, Sekreten, Wundversorgung und allem, was als potenziell infektiös gilt.
Erweitere PSA je nach Situation:
Schutzbrille/Visier bei Spritzgefahr (z. B. stark blutende Wunden, Augenspülung, Erbrechen, Absaugung).
Mund-Nasen-Schutz/FFP-Maske bei Atemwegsinfekten oder aerosolbildenden Maßnahmen (z. B. Beatmung, Absaugung) – immer angepasst an betriebliche Vorgaben.
Schutzkittel/Schürze bei großflächiger Kontaminationsgefahr.
Wichtig: Handschuhe ersetzen keine Hygiene. Nach dem Ausziehen gilt: Hände hygienisch behandeln (betriebliche Regelung/Desinfektion).
Hygieneplan: Das Herzstück der sicheren Nachbereitung
In der Betriebssanitäter-Ausbildung ist der Hygieneplan ein echter Prüfungsbaustein, weil er zwei Dinge gleichzeitig erfüllt:
Organisation: klare Zuständigkeiten und Verfahren (wer reinigt was wann womit?)
Rechtssicherheit: nachvollziehbare Standards und Dokumentation
Ein guter Hygieneplan beantwortet mindestens:
Welche Bereiche/Materialien sind betroffen? (Erste-Hilfe-Raum, Liege, Trage, Übungsmaterial, Beatmungsmasken, Absaugzubehör, AED-Zubehör, Flächen)
Welche Verfahren gelten? (Reinigung vs. Desinfektion; Wischdesinfektion; Tauchbad; maschinelle Verfahren)
Welche Mittel werden verwendet? (geeignete Desinfektionsmittel, Konzentration, Einwirkzeit)
Wer ist verantwortlich und wer ist fachkundige Ansprechperson?
Wie wird dokumentiert (Protokoll/Checkliste, Rückverfolgbarkeit)?
DGUV-Grundlagen betonen zudem: Bei besonderen Situationen (z. B. regionale Infektionsschutz-Vorgaben, behördliche Anforderungen) müssen zusätzliche Regeln beachtet und vollständig umgesetzt werden.
Desinfektion und Rückverfolgbarkeit: „Getan“ reicht nicht – es muss nachweisbar sein
Für Betriebssanitäter*innen zählt nicht nur, dass desinfiziert wird, sondern dass es fachlich richtig und nachweisbar erfolgt. In DGUV-Kriterien wird dazu u. a. gefordert:
Desinfektionsverfahren müssen geeignet sein (z. B. für wiederverwendbare Übungs-/Beatmungsmasken sichere Verfahren wie Tauchbad oder maschinelle Desinfektion).
Die Wirksamkeit muss abgedeckt sein (typisch: bakterizid, fungizid und begrenzt viruzid).
Mittel und Verfahren werden fachkundig ausgewählt (z. B. verantwortliche ärztliche Fachkraft oder Desinfektor) und unter Beachtung der Herstellerangaben im Hygieneplan festgelegt.
Die Durchführung wird über ein Desinfektionsprotokoll dokumentiert (Rückverfolgbarkeit).
Praxisübersetzung: Wenn später Fragen auftauchen („War die Maske sauber?“, „Wurde der Raum korrekt aufbereitet?“), kannst du es belegen.
Entsorgung: kontaminiertes Material sicher aus dem System bringen
Hygiene endet nicht am Waschbecken. Ein häufiger Fehler ist „Zwischenlagerung“ von kontaminiertem Material ohne klare Regel. Du brauchst im Betrieb:
Geeignete Abwurf-/Abfallbehälter (auch im Erste-Hilfe-Raum).
Klare Trennung normaler Abfälle vs. potenziell kontaminierter Abfälle.
Sichere Handhabung spitzer Gegenstände (Stich-/Schnittverletzungsprävention) nach betrieblicher Regelung.
Als Betriebssanitäter*in musst du nicht jedes Abfallrecht auswendig können – aber du musst den betrieblichen Standard konsequent umsetzen.
Nach dem Einsatz: Reinigung der Umgebung, Gerätelogistik, „ready for next“
Nach jedem Einsatz ist das Ziel: Einsatzbereitschaft wiederherstellen – hygienisch und organisatorisch.
Standard-Schritte:
PSA ablegen ohne Selbstkontamination (Handschuhe zuletzt nicht „weitertragen“).
Hände hygienisch behandeln nach betrieblichem Standard.
Flächen/Material nach Plan reinigen/desinfizieren (Liege, Trage, Griffe, Arbeitsflächen).
Verbrauchsmaterial auffüllen, Verfall und Vollständigkeit prüfen.
Dokumentation (Einsatz/Verbrauch/Desinfektionsnachweis).
Prüfungsmerker: „Einsatz beendet“ heißt erst dann beendet, wenn Hygiene + Nachfüllung + Nachweis erledigt sind.
3 Learnings des Tages
Hygiene im Betrieb ist Hygienemanagement: Hygieneplan, Zuständigkeiten, Verfahren und Nachweise – nicht nur „sauber machen“.
PSA und Barriereprinzip sind Basis: Einmalhandschuhe bei Wundversorgung, dazu Schutzbrille/Masken je nach Spritz- und Aerosolrisiko.
Desinfektion muss wirksam und dokumentiert sein (Verfahren/Mittel fachkundig festlegen, Protokoll zur Rückverfolgbarkeit).
Zusammenfassung Wissen merken für Prüfung
Merke: Hygiene ist ein System aus Planung, Durchführung und Dokumentation. Du handelst sicher, wenn du nach Hygieneplan arbeitest und Kontaminationsketten konsequent unterbrichst.
Abschluss & Zusammenfassung
Hygiene schützt drei Gruppen gleichzeitig: Betroffene, Helfende und den Betrieb. Als Betriebssanitäter*in bist du die Person, die Hygiene in die Praxis übersetzt: richtige PSA, saubere Nachbereitung, sichere Entsorgung und lückenlose Nachweise. Wenn diese Grundlagen sitzen, steigt nicht nur die Sicherheit – auch die Einsatzbereitschaft bleibt dauerhaft stabil.





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