Kapitel 6: Medizinprodukte & sichere Anwendung — Medizinprodukte im Betrieb
- Alexander Lörbs

- vor 7 Stunden
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Einleitung in das Fachthema
Im betrieblichen Sanitätsdienst sind Medizinprodukte echte „Gamechanger“: AED, Beatmungshilfen, Absaugung, Sauerstoff-Equipment, Augenspüllösungen oder Spezialmaterial für Gefahrstoffereignisse können Zeit gewinnen und Folgeschäden verhindern. Gleichzeitig gilt: Ein Medizinprodukt ist nur dann hilfreich, wenn es richtig ausgewählt, korrekt gelagert, regelmäßig geprüft und sicher angewendet wird. Genau hier liegt die Verantwortung im Betrieb – und die praktische Rolle von Betriebssanitäterinnen: Du bist Anwenderin, Multiplikator*in und oft auch die Person, die im Alltag Schwachstellen erkennt (leerer Akku, abgelaufene Materialien, fehlende Einweisung).
Dieses Kapitel bringt Ordnung in das Thema: Was zählt im Betrieb als Medizinprodukt? Welche Grundregeln sichern die Anwendung? Und wie baust du daraus eine prüfungsfeste Routine?
Medizinprodukte im Betrieb
Unter Medizinprodukte im Betrieb fallen nicht nur „High-Tech-Geräte“, sondern auch viele Hilfsmittel, die in der Ersten Hilfe eingesetzt werden. DGUV-Unterlagen betonen, dass zu den Mitteln der Ersten Hilfe neben Verbandmaterial und Hilfsmitteln auch – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung – erforderliche medizinische Geräte gehören (z. B. AED, Beatmungs- und Absauggeräte). Entscheidend ist immer die Frage: Welche Gefährdungen haben wir – und welche Mittel brauchen wir, um wirksam Erste Hilfe zu leisten?
Auswahl nach Gefährdungsbeurteilung: „Was wir brauchen“ statt „was gut aussieht“
Die Gefährdungsbeurteilung ist dein Startpunkt. Im Betrieb kann das bedeuten:
Herz-Kreislauf-Risiko / große Personenzahl / Publikumsverkehr: AED als sinnvolles, häufig gefordertes Gerät.
Staub-/Rauch-/Atemwegsgefährdungen: Beatmungshilfen und ggf. Absaugung – inklusive Hygiene- und Filterkonzept.
Gefahrstoffe (Säuren/Laugen): Augenspülmöglichkeiten und klare Abläufe für Spülung und Nachsorge.
Betriebsspezifische Risiken: Antidote oder spezielle Hilfsmittel, die „von außen“ nicht automatisch mitgebracht werden.
Prüfungslogik: Medizinprodukte sind keine Deko. Sie müssen begründbar sein: „Wir haben diese Gefährdung – daher halten wir dieses Mittel vor.“
Kennzeichnung und Zweckbestimmung: Nur verwenden, wofür es gedacht ist
Ein Medizinprodukt hat eine Zweckbestimmung. Das heißt: Der Hersteller legt fest, wofür es eingesetzt werden darf und wie. Für dich als Betriebssanitäter*in ist das eine Kernregel der sicheren Anwendung:
Nur einsetzen, wie vorgesehen.
Herstellerangaben beachten (z. B. Einmalgebrauch, Haltbarkeit, Lagerbedingungen, Zubehör).
Keine Zeitverluste durch „Improvisation“, wenn dadurch die wirksame Erste Hilfe verzögert wird.
Gerade bei Spülflüssigkeiten für Augen/Haut wird das in DGUV-Leitlinien sehr konkret beschrieben: Es gibt unterschiedliche rechtliche Einordnungen solcher Produkte (z. B. Arzneimittel, Kosmetik oder Medizinprodukt). Und: Wenn im Betrieb ausnahmsweise Produkte für Anwendungen bereitgestellt werden, die der Hersteller nicht ausdrücklich vorsieht, muss die Eignung beurteilt und dokumentiert werden. Für die Praxis heißt das: Kein „wir nehmen mal irgendwas zum Spülen“, sondern klare Festlegung, welches Produkt wofür gedacht ist.
Lagerung, Zugriff, Verfalldaten: Medizinprodukt beginnt mit Logistik
Ein Gerät nützt nichts, wenn es nicht verfügbar ist. Für Mittel der Ersten Hilfe gilt: Sie müssen leicht zugänglich, vor schädigenden Einflüssen geschützt und in ausreichender Menge vorhanden sein. Verbrauchtes, beschädigtes oder abgelaufenes Material wird ersetzt. Das gilt für Verbandmaterial genauso wie für Medizinprodukte-Zubehör (z. B. AED-Elektroden, Batterien, Beatmungsfilter).
Praxischeck für deine Routine:
Sind Standorte sinnvoll verteilt (nicht nur „zentral im Büro“)?
Ist klar geregelt, wer prüft, wer nachbestellt, wer freigibt?
Sind Lagerbedingungen eingehalten (Temperatur, Feuchtigkeit, Schutz vor Verschmutzung)?
Sind Verfallsdaten sichtbar und werden sie aktiv überwacht?
Prüfung, Funktionskontrolle, Einsatzbereitschaft: „bereit“ ist ein Zustand
DGUV-Praxisdarstellungen betonen: Qualität der Ersten Hilfe hängt davon ab, dass die richtigen Mittel einsatzbereit sind. Für Betriebssanitäter*innen bedeutet das: Du brauchst ein einfaches, belastbares Prüfsystem.
Bewährt ist ein Dreiklang:
Sichtprüfung (Gehäuse, Siegel, Vollständigkeit, Verschmutzung)
Status-/Funktionscheck (z. B. AED-Statusanzeige, Akkuanzeige, Selbsttest)
Dokumentation der Kontrolle (Datum, Ergebnis, ggf. Maßnahmen)
Wichtig: Prüfintervalle müssen zum Gerät passen und betrieblich festgelegt sein. In der Praxis ist weniger entscheidend, ob du „monatlich“ oder „wöchentlich“ prüfst – entscheidend ist, dass du regelmäßig, nachvollziehbar und mit Verantwortlichkeit prüfst.
Einweisung und Anwendersicherheit: Training schlägt Technik
Ein Medizinprodukt ist nur so sicher wie die Person, die es nutzt. Deshalb ist Einweisung zentral:
Wer darf was anwenden? (Rolle im Betrieb, Qualifikation, Unterweisung)
Wo steht das Gerät? (Zeitgewinn durch Ortskenntnis)
Wie läuft der Einsatz ab? (z. B. AED: Alarmierung – CPR – Gerät einsetzen – Übergabe Rettungsdienst)
Für die Prüfung zählt hier die klare Linie: Betriebssanitäterinnen handeln nach Ausbildung, nach Betriebsablauf und nach Herstellerangaben. Und sie sorgen mit dafür, dass Kolleginnen wissen, wie sie im Notfall unterstützen (Material holen, Platz schaffen, Einweisung Rettungsdienst).
Hygiene und Infektionsschutz: Medizinprodukte brauchen saubere Prozesse
Bei Beatmungshilfen, Absaugung oder wiederverwendbaren Teilen ist Hygiene kein „Extra“, sondern Pflicht. Du brauchst klare Regeln:
Einmalmaterial konsequent als Einmalmaterial nutzen.
Wiederverwendbares Material nach Vorgaben reinigen/desinfizieren.
Persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Schutzbrille) selbstverständlich.
Kontaminationsrisiken mitdenken (z. B. Aerosole bei Beatmung/Absaugung).
Prüfungsmerker:
Sichere Anwendung = richtige Maßnahme + richtige Hygiene + saubere Nachbereitung.
Spezialfall Augenspülung: Produktklarheit und Betriebsanweisung
Bei Gefahrstoffen ist Augenspülung ein häufiges Thema. DGUV-Leitlinien nennen u. a. Anforderungen an Augenspülpackungen (Normbezug) und betonen: Spülflüssigkeiten müssen eindeutig als Erste-Hilfe-Mittel erkennbar sein, steril (für Augen), als Einzeldosis bereitgestellt und klar gekennzeichnet (Anwendungsgebiet, Haltbarkeit, Lagerung, Wiederverwendung ausgeschlossen). Für den Betrieb ist daraus eine praktische Konsequenz abzuleiten: Betriebsanweisung und Unterweisung müssen festlegen, welches Produkt wie angewendet wird – damit im Ernstfall keine Diskussion entsteht.
3 Learnings des Tages
Medizinprodukte werden aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet: AED, Beatmung, Absaugung, Augenspülung – nur, wenn sie zur wirksamen Ersten Hilfe passen.
Sichere Anwendung heißt: Zweckbestimmung + Einweisung + regelmäßige Kontrolle (Zubehör, Verfalldaten, Funktionsstatus).
Hygiene und Nachbereitung sind Teil der Anwendung: Einmalmaterial bleibt Einmalmaterial, Wiederverwendbares folgt festen Reinigungs-/Desinfektionsregeln.
Zusammenfassung Wissen merken für Prüfung
Merke: Medizinprodukte im Betrieb sind nur dann „lebensrettend“, wenn sie verfügbar, geprüft, verstanden und hygienisch sicher angewendet werden.
Abschluss & Zusammenfassung
Medizinprodukte erhöhen die Qualität der Ersten Hilfe – aber nur mit System: richtige Auswahl, klare Zuständigkeiten, feste Prüfroutinen, Einweisung und Hygiene. Als Betriebssanitäter*in bist du die Person, die diese Kette im Alltag stabil hält: Du erkennst Lücken, sorgst für Einsatzbereitschaft und setzt im Notfall Technik so ein, dass sie wirklich hilft.





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