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Kapitel 10: Gefahrstoffe / Chemikalien - Erste Hilfe

Kurshandbuch Betriebssanitäter Ausbildung“ mit großem Schriftzug „Kapitel 10“ und Untertitel „Gefahrstoffe/Chemikalien“; im Hintergrund eine Person in Arbeitskleidung hantiert mit Chemikalienkanistern in einer Lager-/Arbeitsumgebung, unten das Logo „Rettungsanker Rettungsdienstschule

Einleitung in das Fachthema

Unfälle mit Chemikalien sind im Betrieb besonders kritisch, weil sie oft „unsichtbar“ beginnen und dann schnell schwere Schäden verursachen: Verätzungen an Haut und Augen, toxische Inhalation, systemische Vergiftungen oder kombinierte Verletzungen (z. B. Sturz + Gefahrstoffkontakt). Für Betriebssanitäter*innen zählt hier ein klarer Grundsatz: Erste Hilfe bei Gefahrstoffen ist vor allem Eigenschutz + sofortige Dekontamination + frühzeitige professionelle Hilfe. Wer zu spät spült oder sich selbst kontaminiert, verschlechtert die Lage.



Gefahrstoffe Erste Hilfe

Im Betrieb muss Erste Hilfe für Gefahrstoffe organisatorisch vorbereitet sein: Personal, Mittel, Abläufe und Informationen. Die DGUV beschreibt ausdrücklich, dass bei möglicher Einwirkung von Gefahrstoffen zusätzlich passende Maßnahmen, Sachmittel und Qualifikation erforderlich sind – bis hin zu Spezialmaßnahmen bei bestimmten Stoffen.



Eigenschutz ist Pflicht – sonst wird aus einem Patienten schnell zwei

Bevor du an den Betroffenen gehst, klärst du: Was ist passiert? Welcher Stoff? Welche Exposition (Haut, Auge, Inhalation, Verschlucken)? Gibt es Dämpfe, Spritzer, Pulver, kontaminierte Kleidung?


Konsequenz für die Praxis:


  • Bereich sichern, andere fernhalten, ggf. Lüften/Quelle stoppen nur wenn sicher möglich.

  • Persönliche Schutzausrüstung nutzen (mindestens Handschuhe, bei Spritz-/Aerosolgefahr zusätzlich Schutzbrille/Visier und geeignete Maske nach Betriebsstandard).

  • Kontaminierte Kleidung nicht „ausziehen wie normal“, sondern gezielt entfernen, ohne den Stoff weiter zu verteilen.



Dekontamination: Spülen, spülen, spülen – und zwar sofort

Bei vielen Gefahrstoffen entscheidet die erste Minute. Das gilt besonders für Augen- und Hautkontakt:


  • Augenkontakt:  sofortige, anhaltende Spülung mit geeigneter Augenspülflüssigkeit oder Wasser (betriebliche Festlegung). Ziel: Stoff verdünnen und ausspülen. Danach: ärztliche Abklärung/Transport organisieren.


  • Hautkontakt/Verätzung:  großflächig spülen, kontaminierte Kleidung/Schuhe entfernen, dabei Eigenschutz beachten. Keine „Neutralisationsversuche“ ohne klare betriebliche Vorgabe – das kann Wärme entwickeln oder die Schädigung verstärken.



Für die Organisation im Betrieb ist wichtig: Augenspülmöglichkeiten müssen verfügbar, einsatzbereit und verständlich anwendbar sein. In DGUV-Ausbildungsgrundlagen wird Augenspülung auch über Normbezüge als typisches Ausstattungsbeispiel im Sanitätsdienst genannt (entscheidend ist für dich: vorhanden, zugänglich, geprüft, nicht abgelaufen).



Inhalation toxischer Stoffe: raus aus der Exposition, Atemweg im Blick

Bei Gasen/Dämpfen/Staub ist die Reihenfolge klar:


  • Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen (nur wenn sicher möglich).

  • Atemweg/Atmung beurteilen (Bewusstsein, Atemfrequenz, SpO₂ wenn verfügbar).

  • Körperliche Schonung, Wärmeerhalt, beengende Kleidung öffnen.

  • Frühzeitig Rettungsdienst alarmieren – besonders bei Reizhusten, Atemnot, Stridor, Zyanose oder Bewusstseinsstörung.


Merke fürs Prüfungsniveau: Der wichtigste „Wirkstoff“ der Ersten Hilfe ist das Beenden der Exposition.



Verschlucken/Orale Aufnahme: nichts „auf Verdacht“ geben

Bei Verdacht auf Vergiftung gilt: keine Experimente mit Hausmitteln. Du arbeitest nach Betriebsstandard:


  • Bewusstseinslage prüfen, Aspirationsgefahr beachten.

  • Mund ausspülen lassen nur, wenn Betroffene wach und kooperativ sind und der Stoff das zulässt (betriebliche Vorgaben/Sicherheitsdatenblatt).

  • Nichts „neutralisieren“ oder zum Erbrechen bringen.

  • Rettungsdienst/ärztliche Abklärung, ggf. Giftnotruf nach betrieblicher Regel.



Spezialthema Antidote: nur bei realer Gefährdung und mit Konzept

DGUV-Unterlagen nennen, dass bei bestimmten Gefahrstoffen lebensrettende Medikamente (Antidote) erforderlich sein können (klassische Beispiele: spezielle Vergiftungen wie Flusssäureverätzung oder Blausäure/Cyanid-Exposition). Das ist aber keine „Standardausstattung“, sondern Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.


Prüfungsfeste Konsequenz:


  • Antidote nur, wenn die Gefahrstoffsituation es realistisch macht.

  • Zugriff, Lagerung, Verfall, Zuständigkeit, Einweisung und Dokumentation müssen klar geregelt sein.

  • Betriebssanitäter*innen unterstützen dann im Rahmen der festgelegten Abläufe – nicht improvisieren.



Informationskette: Sicherheitsdatenblatt, Gefahrstoffdokumentation, Übergabe

Bei Gefahrstoffunfällen ist Information ein Teil der Therapie. In DGUV-Ausbildungsgrundlagen wird ausdrücklich die betriebliche Gefahrstoffdokumentation inklusive Sicherheitsdatenblätter als relevanter Bestandteil genannt. Für deinen Einsatz bedeutet das:


  • Stoff/Produktname, Konzentration, Expositionsweg, Zeitpunkt, erste Symptome dokumentieren.

  • Sicherheitsdatenblatt/Etikett/Fotos (wenn sicher) als Informationsquelle nutzen.

  • Strukturierte Übergabe an Rettungsdienst: „Was – wie – wie lange – welche Maßnahmen – Verlauf“.



Typische Prüfungsfrage: Was muss der Betrieb vorbereiten?

Aus Betriebssanitäter-Sicht sind die Muss-Punkte:


  • Erreichbare Spülmöglichkeiten (Auge/Haut), geeignete PSA, Dekontaminations- und Entsorgungsweg.

  • Alarm- und Meldewege inkl. Einweisung Rettungsdienst.

  • Gefahrstoffdokumentation/Sicherheitsdatenblätter verfügbar.

  • Unterweisung/Training für die relevanten Risiken (inkl. praktischer Spül- und Dekon-Routine).

  • Nachbereitung: Reinigung/Desinfektion, Material auffüllen, Dokumentation vollständig.



3 Learnings des Tages

  • Bei Gefahrstoffen gilt: Eigenschutz vor Patientenversorgung – sonst entsteht eine zweite betroffene Person.


  • Sofortige Dekontamination  (v. a. Augen/Haut spülen) ist oft die entscheidende Erste-Hilfe-Maßnahme.


  • Information rettet Zeit:  Sicherheitsdatenblatt/Gefahrstoffdokumentation sichern und strukturiert an Rettungsdienst übergeben.



Zusammenfasung Wissen merken für Prüfung

Gefahrstoff-Erste-Hilfe ist ein Dreiklang: Exposition stoppen – dekontaminieren – frühzeitig alarmieren und sauber übergeben.



Abschluss & Zusammenfassung

Gefahrstoffe machen aus „normaler“ Erster Hilfe eine hoch strukturierte Lage: Du schützt dich, stoppst die Einwirkung, spülst konsequent, beobachtest Vitalfunktionen und organisierst zügig ärztliche Hilfe. Im Betrieb ist Vorbereitung alles: Spülmittel, PSA, Sicherheitsdatenblätter und klare Abläufe müssen stehen, bevor der Unfall passiert. Genau dort ist die Betriebssanitäter-Rolle stark: Du erkennst Lücken, bringst Routine hinein und machst Maßnahmen im Ernstfall sicher abrufbar.

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