Kapitel 2: Unternehmerpflichten & Organisation der Ersten Hilfe - Pflichten des Unternehmers Erste Hilfe
- Alexander Lörbs

- vor 9 Stunden
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Einleitung in das Fachthema
Ob ein Notfall im Betrieb gut ausgeht, hängt selten vom „Glück“ ab – sondern von Organisation. Genau hier setzt dieses Kapitel an: Erste Hilfe ist keine Privatinitiative einzelner Helferinnen und Helfer, sondern eine Unternehmeraufgabe. Der Betrieb muss Strukturen schaffen, damit Hilfe sofort startet, koordiniert abläuft und nachvollziehbar dokumentiert wird.
Für Betriebssanitäter*innen ist das essenziell: Du wirst in Notfällen handeln – aber du bist auch Teil des Systems, das der Unternehmer bereitstellen muss. Je klarer die Organisation, desto weniger Reibungsverluste gibt es im Ernstfall.
Pflichten des Unternehmers Erste Hilfe
Die Pflichten des Unternehmers Erste Hilfe beginnen vor dem ersten Notfall. Nach DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer sicherstellen, dass Einrichtungen, Sachmittel und Personal für Erste Hilfe und Rettung aus Gefahr bereitstehen. Zusätzlich muss er dafür sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung organisiert wird. Auch der sachkundige Transport verletzter Personen fällt in diesen Verantwortungsbereich.
Alarmierung: Hilfe herbeirufen und zum Einsatzort leiten
Organisation heißt: Wer ruft wie Hilfe? Wie wird das Erste-Hilfe-Personal alarmiert? Wie findet der Rettungsdienst das Gelände?
Der Unternehmer muss Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen so gestalten, dass notwendige Hilfe unverzüglich herbeigerufen und gezielt an den Einsatzort geleitet werden kann. In der Praxis bedeutet das:
Notrufnummern und interne Rufwege sind bekannt, einfach und redundant (Telefon, Funk, App/Anlage – je nach Betrieb).
Ein Alarm- und Meldeplan ist vorhanden und trainiert: Wer meldet? Wer übernimmt die Einweisung? Wer öffnet Zufahrten/Schranken?
Einweisungspunkte, Zufahrtspläne, Gebäudepläne und klare Ortsbezeichnungen sind definiert (z. B. Hallenabschnitte, Etagen, Tor-Nummern).
Als Betriebssanitäter*in solltest du prüfen können: „Wie lange braucht Hilfe real bis zum Patienten?“ – nicht theoretisch, sondern im Tagesbetrieb.
Sachmittel: Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar, vollständig, geschützt
Erste-Hilfe-Material muss jederzeit schnell erreichbar, leicht zugänglich, in geeigneten Behältnissen geschützt und in ausreichender Menge vorhanden sein – und rechtzeitig ergänzt bzw. erneuert werden. Das klingt simpel, scheitert aber häufig an Kleinigkeiten: Verbandkasten leer, Schlüssel weg, Material verstellt, Ablaufdaten abgelaufen.
DGUV-Informationsmaterial konkretisiert das praxisnah: Verbandkästen orientieren sich häufig an DIN-Standards (z. B. DIN 13157 / DIN 13169). Entscheidend ist nicht die DIN-Nummer auswendig, sondern das Prinzip: bedarfsgerechte Ausstattung, regelmäßige Kontrolle, dokumentierte Nachfüllung.
Räume und Rettungsmittel: Erste-Hilfe-Raum, Rettungsgeräte, Transportmittel
Je nach Betriebsgröße und Gefährdung kann ein Erste-Hilfe-Raum (oder eine vergleichbare Einrichtung) erforderlich sein. DGUV Vorschrift 1 nennt dafür Schwellenwerte und betont zusätzlich: Wenn Art der Tätigkeit und Unfallgeschehen es erfordern, muss ein solcher Raum auch bei geringerer Beschäftigtenzahl eingeplant werden.
Daneben muss der Unternehmer – angepasst an die betrieblichen Verhältnisse – Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereithalten. Für Betriebssanitäter*innen heißt das: Du musst die betrieblichen Ressourcen kennen (Trage, Rettungstuch, Rollboard, Evakuierungshilfen, ggf. AED) und wissen, wo sie sind und wie sie eingesetzt werden.
Personal: Ersthelfer und Betriebssanitäter – Zahl, Ausbildung, Einsatzplanung
Ein Kernpunkt der Organisation ist die richtige Anzahl an qualifizierten Personen: Ersthelfer*innen und – wenn erforderlich – Betriebssanitäter*innen. Der Unternehmer ist verpflichtet, Zahl und Ausbildung passend zu Betriebsart, Gefährdung und Beschäftigtenzahl sicherzustellen. Entscheidend ist nicht nur „wie viele auf dem Papier“, sondern ob die Personen tatsächlich verfügbar sind: Schichtbetrieb, Urlaub, Außenstellen, Baustellen, Alleinarbeit.
Für dich als Betriebssanitäter*in gilt: Du bist Teil der Einsatzplanung. Gute Praxis ist eine klare Regelung zu Vertretung, Erreichbarkeit und Übergabe – damit die Rettungskette nicht an Abwesenheiten reißt.
Information und Unterweisung: Alle müssen wissen, was im Notfall zu tun ist
Organisation funktioniert nur, wenn Beschäftigte wissen, wie sie sie nutzen. DGUV-Unterlagen nennen typische Inhalte, die im Rahmen der Unterweisung beantwortet sein müssen: Wer sind Ersthelfer*innen? Wo ist der Betriebssanitäter? Wie setze ich den Notruf ab? Wem melde ich den Unfall? Wo ist Erste-Hilfe-Material und der Erste-Hilfe-Raum? Wie werden Rettungseinheiten eingewiesen? Wie wird dokumentiert?
Zusätzlich sind Aushänge sinnvoll und praktisch verbindlich im Alltag: Notrufnummer, Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials, Lage des Erste-Hilfe-Raums, Namen der Ersthelferinnen und Betriebssanitäterinnen sowie erreichbare Ärzt*innen/Krankenhaus. Wichtig: Diese Angaben müssen aktuell sein (Schichtwechsel, Personalwechsel, Baustellen).
Dokumentation: Nachweis, Datenschutz, Prävention
Erste Hilfe endet nicht mit dem Pflaster. Jede Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert werden – und zwar so, dass sie als Nachweis bei Leistungsansprüchen dienen kann und gleichzeitig Daten sensibel behandelt werden. DGUV-Informationen nennen als Aufbewahrungszeitraum fünf Jahre. Die Form ist flexibel: Verbandbuch, Meldeblock oder elektronische Dokumentation. Sinnvoll ist, die Dokumentation denjenigen zuzuordnen, die Erste Hilfe leisten (Ersthelferin, Betriebssanitäterin, Betriebsarzt/-ärztin) – mit klaren Regeln: Zugriff beschränkt, Aufbewahrung sicher, Meldelogik definiert.
Für Betriebssanitäter*innen ist das ein Prüfungs-Klassiker: Was muss dokumentiert werden, wer darf es sehen, wie lange wird es aufbewahrt, und wozu dient es? Antwort: nachvollziehbarer Verlauf, Nachweis, Qualitätssicherung, Prävention.
Schnittstelle zur Betriebssanitäter-Ausbildung: Warum du das können musst
In der Betriebssanitäter-Ausbildung lernst du nicht nur medizinische Maßnahmen, sondern auch, wie du dich in diese Organisation einfügst: Alarmierungswege, Übergabe an Rettungsdienst, Transportlogik, Materialmanagement und Dokumentation. Wer diese Unternehmerpflichten versteht, kann im Betrieb aktiv mithelfen, Schwachstellen zu erkennen und Abläufe zu verbessern – ohne Zuständigkeitsgerangel im Ernstfall.
3 Learnings des Tages
Unternehmerpflicht heißt: Personal, Material, Räume und Alarmierung so organisieren, dass Hilfe unverzüglich startet und geführt werden kann.
Unterweisung und Aushänge sind Teil der Notfallorganisation: alle Beschäftigten müssen wissen, wer hilft, wo Material ist und wie der Notruf läuft.
Dokumentation ist Pflicht und muss geschützt aufbewahrt werden (typisch: fünf Jahre) – als Nachweis und als Grundlage für Prävention.
Zusammenfassung Wissen merken für Prüfung
Der Unternehmer muss Erste Hilfe planen, ermöglichen und kontrollieren: Alarmierung, Sachmittel, Räume/Rettungsmittel, Personal, Unterweisung und Dokumentation – alles muss im Betrieb funktionieren, nicht nur auf dem Papier.
Abschluss & Zusammenfassung
Unternehmerpflichten sind die Grundlage dafür, dass Betriebssanitäter*innen überhaupt wirksam arbeiten können. Wenn Alarmierung, Material, Räume, Personal, Unterweisung und Dokumentation sauber organisiert sind, bleibt im Notfall mehr Zeit für das Wesentliche: schnelle, sichere Versorgung und eine strukturierte Übergabe an den Rettungsdienst.
Quellen & Grundlagen
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 2013. vorschrift1
DGUV Grundsatz 304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“, DGUV, 2022.
DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“, DGUV, 2017.
DGUV Schrift „Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer“, DGUV, 2018.
DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“, DGUV, 2023.





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