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Rettungsanker-MDK

Kursangebote für Pflegeeinrichtungen
und Pflegekräfte

Zusammenfassung

Unsere Fortbildungsmöglichkeiten für Pflegeeinrichtungen sind vielfältig. Wir bereiten Deine Pflegekräfte auf viele alltägliche Unfälle vor, die schnell lebensgefährlich werden können.

 

In zahlreichen Fallbeispielen gibt es Gelegenheit, eigene Erfahrungen einzubringen und Fragen zu stellen.

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Fortbildung gemäß
§ 132 SGB V (MDK) 

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     ZIELGRUPPEN:

  • Stationäre Pflegedienste

  • Ambulante Pflegedienste

  • Pflegeeinrichtung / Einrichtungen der Behindertenhilfe

Gerne kommen wir auch zu Dir in deinen Betrieb.

 

Für alle Gruppen unterrichtet unser Ausbilder direkt bei Euch vor Ort.

 

Unser Kurskonzept kann

dabei natürlich an die Interessen von Dir und Deinem Team angepasst werden und

verschiedene Schwerpunkte setzen.

Notfalltraining für Pflegekräfte
gemäß § 132 SGB V (MDK) 

Nächster Kurs am Fr. 19.11.2021 (ausgebucht)
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Kurstermine.


Notfalltraining für Pflegekräfte / MDK Schulung

Pflegekräfte bringen hohe fachliche Kompetenz mit. Doch ein Notfall stellt sie vor besondere Herausforderungen und erfordert sofortiges Handeln.

Das richtige Verhalten und die wichtigsten Maßnahmen erlernen Sie in unseren Notfalltrainings. Wir stimmen unsere Schulungen individuell auf Ihr Aufgabenspektrum und Ihren persönlichen Bedarf ab. Ein Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Reanimationsmaßnahmen.

In der ambulanten und stationären Pflege haben Qualität und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Für Pflegekräfte besteht eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens acht Fortbildungsstunden. Die Einhaltung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft.

Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen müssen im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung belegen, dass sämtliche Pflegekräfte in Erster Hilfe geschult werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Gemäß der Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V gilt diese Vorgabe für alle Pflegekräfte.


Rettungsanker ist gern Ihr Ansprechpartner im Bereich der MDK-Schulung.

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Wir sind durch die Qualitätssicherungsstelle der gewerblichen Berufsgenossenschaften und durch Unfallkassen ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern sind.

Registriernummer durch die Qualitätssicherungsstelle der VBG: 8.1572


Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zahlt nicht für Kurse, die zur beruflichen Qualifikation benötigt werden. Dieses Training wird daher nicht durch Ihre BGW bezahlt.

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Mögliche Inhalt

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  • Reanimation (alleine und im Team)

  • Atemwegssicherung (mit und ohne Hilfsmittel)

  • Intubationstrainer

  • Internistische Notfälle

  • Blutungen und Wunden

  • Krankheitsbilder

  • Frakturen

  • Auffinden von Personen, Feststellung Kreislaufstillstand

  • Umgang mit der Notfallausrüstung

  • Umgang mit dem Automatisierten Externen Defibrillator (AED)

  • Praktische Fallbeispiele

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